Pro Betreuungsstunde sind 11,50 € an uns zu entrichten.
Beim Abschließen des Betreuungsvertrages ist ein Minimum von 20 Std. pro Woche bindend. Für die monatlichen Betreuungsstunden werden wir einen Pauschalbetrag Ihres Eigenanteils errechnen, der fortlaufend für jeden Monat des Jahres jeweils zum 01. des Monats per Überweisung an uns zu zahlen ist.
Alle Eltern haben, unabhängig ihrer finanziellen Lage, die Möglichkeit einen Betreuungszuschuss durch das Landrastamt zu beantragen. Derzeit zahlt das zuständige Amt 7,50 € pro Stunde für Kinder unter 3 Jahren. Je nach Ihrem Einkommen kann für Sie ein Eigenanteil anfallen, den das Jugendamt von Ihnen einfordert.
Zudem bezuschussen manche Gemeinden den den Betreuungsplatz pro Stunde mit 1,50 €.
Um diese Bezuschussung müssen Sie sich als Eltern nicht kümmern!!!
Dieser Antrag erfolgt über uns. Letzteres erwähnen wir, da nicht alle Kommunen diesen Zuschuss zahlen. Daher möchten wir Sie darauf vorbereiten, dass die private Zuzahlung durch Sie unterschiedlich ausfallen kann.
Beispiel 1:
7,50 € (Jugendamt) + 1,50 € (Gemeinden) = 9 €
Das bedeutet einen Eigenanteil von 2,50 € pro Betreuungsstunde, den Sie noch aufbringen müssten.
(Plus evtl. einem Eigenanteil, der an das Jugendamt zu entrichten ist).
Beispiel 2:
7,50 € (Jugendamt) ohne Zuschuss durch die Gemeinde = 7,50 €
Das bedeutet einen Eigenanteil von 4,00 € pro Betreuungsstunde, den Sie noch aufbringen müssten.
(Plus evtl. einem Eigenanteil, der an das Jugendamt zu entrichten ist)
Wir bitten darum, sich beim zuständigen Jugendamt diesbezüglich beraten zu lassen.
Damit es zwischen Ihnen und uns zu einem Vertragsabschluss kommt, ist eine Mindest-Betreuungszeit von 20 Std. in der Woche erforderlich.
Wie schon erwähnt, besteht die Möglichkeit auch außerhalb der angebotenen Kernzeiten nach einer Betreuung durch uns zu fragen. Wir werden versuchen, Ihre Bedürfnisse nach unseren Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Jede Stunde außerhalb der Kernzeiten ist zusätzlich zu den normalen Gebühren mit 1 € zu vergüten.
Kosten für das Essen
Für Getränke, Mittagessen und kl. Snacks für den Spielplatz sind ab 01.11.2023 2,50 €
und ab 01.02.2024 3,00 € pro Betreuungstag zu entrichten. Kinder, die auch noch am Nachmittag betreut werden, bringen für einen evtl. Nachmittagssnack noch selbst etwas mit. (Gläschen, Banane, Brei etc.)
Der Beitrag für das Essen wird ebenfalls im Betreuungsvertrag festgesetzt und ist mit einer separaten Überweisung zum, am der Rechnung genannten Zahlungsziel, zu bezahlen. Schließ- oder Krankheitstage werden nicht berechnet.
Kündigung des Betreuungsvertrages
Mit Ihrer Unterschrift des privatrechtlichen Betreuungsvertrages ist der Vertrag BINDEND und kann vor Beginn des festgelegten Betreuungsdatums nicht gekündigt werden. Ab Betreuungsbeginn gibt es eine 3 monatige Kündigungsfrist.Die Bedingungen hierzu können Sie unserem Vertrag entnehmen.
Der Vertrag endet zum vereinbarten Termin (meist der 3. Geburtstag, oder zum Ende des Monats in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird).
Während der Vertragslaufzeit ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn dafür schwerwiegende Gründe vorliegen die eine Betreuung unmöglich machen.
Eine kurzfristige Zusage für einen Krippen-oder Kindergartenplatz berechtigt keine außerordentliche Kündigung.
Für diese strenge Linie bitten wir um Ihr Verständnis, da wir Planungssicherheit brauchen. Ohne diese gibt es uns sonst schnell nicht mehr und Sie und andere Eltern haben die Not eine neue Betreuung zu finden.